Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bringen am Freitag einen Entwurf im Bundesrat ein, der Anbieter großer sozialer Netzwerke und Spieleplattformen zur Identifizierung ihrer Nutzer:innen verpflichten soll. Demnach müssten Millionen Internetnutzer:innen in Deutschland ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum preisgeben. Betroffen wären auch bereits registrierte Nutzer:innen, etwa auf Spiele- und Videoplattformen wie Twitch und Steam.
Nutzer:innen, die Hass und Hetze verbreiten, sollen leichter ermittelt werden können, so der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). Der echte Name und die Adresse von Nutzer:innen würden nicht öffentlich angezeigt, sondern von den Betreibern der Plattform einmalig bei der Registrierung geprüft und anschließend gespeichert, um sie auf Anfrage an die Polizei herauszugeben. Sollte der Bundesrat sich für den Entwurf aussprechen, ginge er weiter an den Bundestag.
Derzeit schafft die Polizei es nicht immer, die Person hinter einem Nutzernamen zu identifizieren. Im Jahr 2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 20 Ermittlungsverfahren gegen Hasskriminalität im Internet eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte, teilte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums gegenüber netzpolitik.org mit.
Anschlag in Halle dürfte der Anlass gewesen sein
Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ändern. Er zielt neben klassischen Sozialen Netzwerken – für die das NetzDG bereits gilt – explizit auf die Gaming-Szene. „Auch bei der Nutzung von Spieleplattformen kommt es vermehrt zu Hasskriminalität, etwa bei der Nutzung der Messenger-Funktionen“, heißt es im Entwurf.
Anlass dafür dürfte das rechtsextreme Attentat von Halle sein. Der Täter hatte seinen Anschlag im Oktober 2019 live auf der Videoplattform Twitch übertragen. Im Nachgang wurden zahlreiche politische Forderungen zur Bekämpfung rechter Gewalt diskutiert.
Alle Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen im Inland würden verpflichtet, Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen. Sollten sie dem nicht nachkommen, würde ihnen ein erhebliches Bußgeld drohen.
Die Zwei-Millionen-Marke überschreiten derzeit etwa Twitter, Facebook und TikTok. Bei den Spiele- und Videoplattformen liegen keine bestätigten Zahlen zu Nutzer:innen in Deutschland vor, die Videoplattform Twitch und die Vertriebsplattform Steam gehören jedoch zu den größten Anbietern. Auf Twitch haben bekannte deutsche Streamer wie Montana Black bereits über zwei Millionen Follower.
Technische Umsetzung über Log-In-Dienste
Nach den Vorstellungen der Länder sollen den Nutzer:innen verschiedene Möglichkeiten geboten werden, einen Nachweis über ihre Daten zu liefern. Denkbar sind neben einer – aus Sicht der Plattformbetreiber aufwendigen – manuellen Ausweisüberprüfung auch die Verifizierung mittels elektronischem Personalausweis. Dessen Funktionen werden in Deutschland bisher jedoch kaum genutzt.
Weitaus interessanter für die Plattformbetreiber dürfte die Zusammenarbeit mit zertifizierten Log-In Diensten wie Verimi und netID sein. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen besteht darin, die Identität von Nutzer:innen zu bestätigen und diese Dienstleistung an andere Behörden oder Plattformen zu verkaufen.
